Konstruktion eines geschlossenen Fonds

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Die Konstruktion eines geschlossenen Fonds erfolgt innerhalb einer Gemeinschaft statt über eine Investmentbank oder Investmentgesellschaft. Dies ergibt völlig andere rechtliche Gegebenheiten, die vor einem Investment berücksichtigt werden müssen. Ein geschlossener Fonds ist so konstruiert, dass mehrere — vermögende — Investoren in eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft investieren. Als Rechtsform wird hier oftmals auf die GmbH & Co KG zurückgegriffen. Jeder Investor erhält somit auch Beteiligungen an der Firma und somit wird jeder zu einem Mitunternehmer oder Mitgesellschafter.

Geld läuft davon

Höheres Risiko bei größeren Renditen

Ein geschlossener Fonds hat den Sinn zum Beispiel ein Bauprojekt zu beginnen, daher werden hierüber nicht selten auch neue Immobilienprojekte umgesetzt. Typische Investmentprojekte sind aber nicht nur Immobilien, sondern auch Projekte zur Infrastruktur oder Raum- und Luftfahrt. Das gesamte Geld wandert demnach in ein einzelnes Projekt.

Somit ist auch immer eine Mindestsumme vorausgesetzt, die aber sehr variieren können. Bei vermögenden Gruppen liegt die Summe nicht selten bei 50.000 Euro oder höher. Plattformen bieten mittlerweile aber auch für kleine Privatanleger diese Möglichkeit an, hier liegt die Mindestsumme bei 1.000 Euro oder teilweise sogar niedriger.

All das hat den Vorteil, dass ziemlich schnell die Finanzierung eines Projektes starten kann. Allerdings hat es für den Anleger den Nachteil, dass lediglich in ein Projekt investiert wird — anders, als es bei offenen Fonds der Fall ist. Hier geschieht nämlich eine Streuung des Risikos.

Merkmale eines geschlossenen Fonds in der Übersicht

Es gibt keine gesetzliche Definition, daher greifen wir auf die typischen Merkmale dieser Anlageklasse zurück:

  • Investitionsvolumen wird vor der Finanzierungsrunde festgelegt und kann nicht erhöht werden.
  • Finanzmittel werden nach Mittelverwendungsplan aufgewendet.
  • Investoren erhalten Kenntnis über einen Gesellschaftsvertrag, welcher aber nur akzeptiert werden kann (demnach nicht abgeändert werden kann).
  • Finanzierung dient immer einem vordefinierten Anliegen.

Bei Finanzämtern gibt es keine Leitlinien oder besondere Vorgaben, die für einen geschlossenen Fonds erfüllt werden sollen. Durchaus gibt es aber Rahmenbedingungen, die vorher geschaffen werden müssen:

  • Festgesetzte Anlagestrategie zur Finanzierung eines Projektes.
  • Mehrere Investoren (Gesellschafter) beteiligen sich hieran.
  • Gesellschaftervertrag existiert.

Die Findung oder gar die Erstellung eines geschlossenen Fonds sollte aber stets durch einen Experten erfolgen, welcher auch hinsichtlich der Entscheidungsfindung helfen oder beraten kann. Die Investments in geschlossenen Fonds sollten aber immer die eigenen Interessen widerspiegeln, damit das Risiko oder die Chancen besser abgeschätzt werden können.

Funktionsweise dieser Anlageklasse

Nachdem zum Beispiel eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, kann ein Zeitraum für die Investierungsrunde gewählt werden. Hierbei werden den Investoren sogenannte Kommanditanteile ausgegeben. Sobald die gewisse Eigenkapitalquote erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Für Anleger gibt es nun keine Möglichkeit mehr auszuzahlen.

Das Unternehmen kann nun aber seine Investitionen tätigen und am Markt wachsen. Häufig werden hiermit Anlagegüter finanziert, wie beispielsweise ein neues Firmengelände, neue Produktionsstätten oder ähnliches.