Geld zurück wegen Corona: Steuererklärung richtig nutzen!

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Der Bundestag hat es kürzlich beschlossen! Eine Pauschale für Home-Office kann geltend gemacht werden. Was es damit auf sich hat und wie davon profitiert werden kann, klären wir hier in diesem Mountmedia-Ratgeber.

Home-Office hat Vorteile für jeden Arbeitnehmer

Wenn die Arbeit aus dem Home-Office erledigt werden kann, dann kommt es zu einigen Vorteilen für den Arbeitnehmer. Es fällt der Arbeitsweg weg, welche im Endeffekt als Arbeitszeit genutzt werden kann – selbstverständlich werden damit auch hohe Kosten gespart.

Durchaus kann es aber auch diverse Nachteile geben, denn möglicherweise musste das Home-Office erst eingerichtet werden. Ein neuer Schreibtisch, ein besserer Computer und vielleicht sogar eine bessere Internetverbindung sind an sich gar nicht so günstig.

Damit diese Kosten innerhalb der Steuererklärung geltend gemacht werden können, hat die Bundesregierung jetzt die sogenannte Home-Office-Pauschale bestätigt. Als Heimarbeiter können maximal 600 Euro für 2020 und 2021 geltend gemacht werden, somit bestätigen sich die Gerüchte aus Ende November 2020.

Was ist eine Home-Office-Pauschale?

Aus dem Beschluss geht hervor, dass fünf Euro pro Tag abgesetzt werden können, dies wurde auf 120 Tage beschränkt – hierdurch resultiert der Betrag von 600 Euro jährlich. Es ist jedoch noch nicht klar, ob die Zeit im Home-Office nachgewiesen werden muss.

Es ist daher empfehlenswert, wenn eine Bestätigung vom Arbeitgeber eingeholt wird, sobald es hierzu eine Voraussetzung vom Finanzamt gibt. Generell ist aber auch zu berücksichtigen, dass das Finanzamt nur noch selten Nachweise anfordert bei der Steuererklärung.

Was kann steuerlich geltend gemacht werden?

Notwendige Ausstattungsgegenstände können und sollten geltend gemacht werden, hierzu zählt der bereits erwähnte neue Computer (respektive Laptop), neuer Bürostuhl oder ein Monitor. Es gibt aber auch Unternehmen, welche genau diese Kosten übernehmen und entsprechend können diese Gegenstände selbstverständlich nicht geltend gemacht werden.

Der hauseigene Internet- und Telefonanschluss kann auch steuerlich geltend gemacht werden, aber die Bundesregierung hat beschlossen, dass dies in der Regel nur 20 Prozent der Monatsrechnung sein dürfen. Die genannten Posten gelten als Werbungskosten und sind daher unkompliziert abzusetzen.

Es ist auch hilfreich, wenn eine Steuersoftware verwendet wird, denn damit fällt es einfacher, die Steuererklärung zu erstellen. Wenn der Fiskus diese Möglichkeiten stellt, dann sollten sie auch genutzt werden. Das Maximum kann eben durch eine Software ausgeschöpft werden.

Welches Programm sich aber hierfür lohnt, sollte über einen spezifischen Steuersoftware Test ermittelt werden. Das verlinkte Portal vergleicht die führenden Programme miteinander und gibt zuverlässig einen Testsieger aus.

Abgabefrist für die Steuererklärung wird verlängert

Zusätzlich wurde auch die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Die Steuerberater sind nämlich derzeit mit den Überbrückungshilfen ausgelastet, weshalb die derzeitigen Fristen nicht eingehalten werden können. Die große Koalition hat sich entsprechend geeinigt.

Daher muss die Steuererklärung 2019 somit bis zum 31. August 2021 abgegeben werden, statt wie bisher Ende Februar 2021. Somit kommt es wieder zu einer Entspannung, wodurch eine fristgerechte Abgabe garantiert werden kann.

Fazit: Vorteile für Heimarbeiter

Durch die Corona-Krise kam es zu vielen Vorteilen für Heimarbeiter – hiervon kann innerhalb der Steuererklärung zusätzlich profitiert werden. Zudem kam auch noch die Digitalisierung in Schwung, hier hinkte Deutschland bisher hinterher. Ob Home-Office sich zur Normalität etabliert bleibt aber weiterhin abzuwarten. Zumindest kam es zur Entwicklung neuer Software aus Deutschland, welche sich vielleicht auch weltweit etablieren wird.